AGB PERSONAL TRAINING

 

§ 1 Leistungsgegenstand 

Chris Alt verpflichtet sich, ihren Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen. Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden. Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

§ 2 Training

Die Dauer einer Trainingseinheit wird vorab vereinbart. Änderungen der Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt. Bei einer längeren Sportpause ist ein Gesundheitscheck durch einen Arzt empfehlenswert.

§ 3 Sonstige Leistungen

Chris Alt steht ihren Kunden nicht außerhalb der Trainingseinheiten zur Verfügung. Sollte eine zusätzliche Beratung gewünscht werden, kann diese nach Absprache zusätzlich gebucht werden oder innerhalb der Trainingstermine wahrgenommen werden.

§ 4 Haftung

Chris Alt haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die der Kunde im Rahmen des Personal-Trainings erleidet. Der Kunde nimmt auf eigene Verantwortung am Training teil. Chris Alt kann keine Haftung für nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln übernehmen. Chris Alt haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Chris Alt vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Chris Alt übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung von Chris Alt, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen. Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

Der Kunde versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Personal Trainer sofort mitzuteilen. Alle Fragen zum derzeitigen/ bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt per Vorkasse auf Rechnung. Die Rechnung ist ohne Abzüge sofort fällig und vor Beginn der Betreuung vorauszuzahlen. Es gelten die jeweils aktuellen Honorare. Diese sind auf dieser Website einsehbar oder auf Anfrage erhältlich. Chris Alt behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

§ 6 Sonstige Kosten

Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/ oder Trainingsinhalte des Kunden weitere Kosten (z.B. Für Sporthallen, Fitnesscenter, Hallenbäder, Sportanlagen, etc.), so sind diese vom Kunden auch für die Trainerin zu tragen. Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, o. ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleiters. Werden anderweitige Trainingsorte als vorab vereinbart vom Kunden gewünscht, so werden Fahrtkosten extra berechnet. Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart. Sobald ein Außentermin vereinbart ist, kann dieser wegen schlechtem Wetter nur von Chris Alt abgesagt werden. Sobald keine Absage erfolgt, findet der Termin am vereinbarten Ort, zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Kunde ist selbst für temperatur- und wettergerechte Kleidung zuständig.

Kauft Chris Alt im Auftrag des Kunden Produkte (z.B. Sportartikel) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Chris Alt.

§ 7 Verhinderung und Ausfall

Bei Verhinderung hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn per WhatsApp abzusagen (Handy Chris Alt: +49. 170. 860 96 29). Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich zu sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls an einem anderen Ort (z.B. in der Privatwohnung) statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen. In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache eine Trainingspause vereinbart werden.

§ 8 Ersatzansprüche

Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Chris Alt können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

§ 9 Datenschutz 

Die personenbezogende Daten des Kunden werden von Chris Alt gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht.

§10 Geheimhaltung

Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Chris Alt Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. Chris Alt hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

§ 11 Sonstige Vereinbarungen

Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon oder E-Mail. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negative über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesem AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. Erfüllungsort ist Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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Chris Alt
Fitness & Personal Training

+49. (0)170. 860 96 29
chris@pure-energy.fit

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